Zertifiziertes Qualitätsmanagement
Qualität mit System
Unsere Produkte spiegeln unser ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein, die hohe Motivation unserer Mitarbeitenden und unsere langjährige Erfahrung als EMS-Dienstleister wieder. Bereits 1996 wurden wir nach DIN EN ISO 9001:1994 zertifiziert und setzen diese Norm seitdem konsequent in ihrer jeweils gültigen Revision um.
Wir streben unabhängig von Losgröße oder Komplexität, egal ob Erstmuster, Klein- oder Großserie, stets nach höchster Qualität. Dadurch können wir die Anforderungen unserer Kunden in allen Prozessen zuverlässig erfüllen. In allen relevanten Teilprozessen unserer Produktion führen wir kontinuierlich Qualitätsprüfungen durch. Definierte Prüfumfänge und Prüftiefen gewährleisten eine sorgfältige Kontrolle. Aus den Prüfergebnissen leiten wir gezielt Maßnahmen ab, um die Qualität unserer Produkte fortlaufend zu steigern und höchste Standards sicherzustellen.
1. Qualitätsmanagement
Ziel des Qualitätsmanagements ist es, die definierte Qualität sämtlicher Produkte und Dienstleistungen dauerhaft zu gewährleisten und gleichzeitig Transparenz in allen Prozessen zu schaffen. Hierzu werden Abläufe klar strukturiert, dokumentiert und regelmäßig überprüft, um Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Durch das Festlegen und die konsequente Nachverfolgung von Maßnahmen, mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung, wird eine hohe Kundenzufriedenheit sichergestellt. Ergänzend dazu werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert, damit Qualitätsbewusstsein im gesamten Unternehmen gelebt wird. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Anforderungen und Erwartungen unserer Kunden nicht nur erfüllt, sondern nach Möglichkeit übertroffen werden.
2. Managementpolitik
Unsere Managementpolitik verbindet Qualitäts‑, Umwelt- sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einem ganzheitlichen Ansatz. Grundlage ist ein Managementsystem nach den Normen DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14001:2015 (Umweltmanagement) und DIN EN ISO 45001:2023 (Arbeitsschutzmanagement / SGA). Unser Ziel ist es, alle spezifischen und organisatorischen Abläufe transparent darzulegen, regelmäßig zu überprüfen und kontinuierlich zu optimieren. So stellen wir sicher, dass unsere Dienstleistungen und Produkte die Anforderungen unserer Kunden zuverlässig erfüllen und gleichzeitig Umwelt- sowie Arbeitsschutzaspekte bestmöglich berücksichtigt werden.
Grundsätze unserer Managementpolitik
- Die Qualität unserer Dienstleistungen und Produkte entspricht den Anforderungen und Erwartungen unserer Kunden.
- Wir setzen auf Fehlervermeidung statt Fehlerkorrektur und verankern Qualität in allen Prozessen – von der ersten Kundenanfrage bis zur Auslieferung.
- Wir verbessern unsere Organisation sowie unser Produkt- und Dienstleistungsangebot kontinuierlich in allen Bereichen.
- Wir halten alle relevanten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen ein und überprüfen diese regelmäßig.
- Wir identifizieren und bewerten Gefährdungen am Arbeitsplatz und leiten geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ab.
- Wir sorgen für klare Organisationsstrukturen mit definierten Verantwortlichkeiten im Qualitäts‑, Umwelt‑, Arbeits- und Gesundheitsschutz.
- Benannte Führungskräfte und Beauftragte überwachen die Umsetzung der Maßnahmen und unterstützen die kontinuierliche Verbesserung.
- Durch Schulungen und offene Kommunikation fördern wir das Bewusstsein unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Qualität, Umwelt, Sicherheit und Gesundheit.
Verpflichtung von Unternehmen und Mitarbeitenden
- Durch gezielte Schulungsmaßnahmen fördern wir das Verständnis und die Verantwortung für Qualität sowie für Umwelt- und Arbeitsschutz.
- Zur Erreichung unserer Qualitäts‑, Arbeitssicherheits- und Umweltziele ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter eigenverantwortlich verpflichtet.
- Alle Mitarbeitenden fördern in ihren Tätigkeitsfeldern aktiv den Umwelt‑, Arbeits- und Gesundheitsschutz und setzen die Grundsätze unserer Managementpolitik um.
- Wir unterstützen die Gesundheit unserer Mitarbeitenden und schützen sie durch geeignete Maßnahmen vor Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen.
Unsere Ziele
- Erhöhung unserer Flexibilität in Bezug auf individuelle Kundenwünsche
- Förderung des Qualitäts‑, Arbeitssicherheits- und Umweltbewusstseins aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Sicherung von Arbeitsplätzen durch langfristige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen
- Gewinnung und Erhalt von Kundenvertrauen durch qualifiziertes Personal und moderne Technik
- Steigerung der Flexibilität unserer Mitarbeitenden innerhalb der Organisation
- Verkürzung der Auftragsdurchlaufzeiten
- Verringerung technisch bedingter Ausfallzeiten
- Vermeidung von Arbeitsunfällen durch geeignete Maßnahmen
- Vermeidung berufsbedingter Erkrankungen
- Förderung der physischen und psychischen Gesundheit unserer Beschäftigten
- Benennung aller erforderlichen Beauftragten
- Minimierung der Umweltauswirkungen unseres Unternehmens und Einsparung von Ressourcen
- Schulung und Qualifikation der Mitarbeitenden zur Erkennung gefährdender Situationen
- Sensibilisierung der Beschäftigten für das Erkennen unsicherer Situationen.
- Schaffung eines Arbeitsumfelds, das es jedem Mitarbeitenden ermöglicht, sich motiviert und engagiert für den Arbeits- und Gesundheitsschutz einzusetzen.
3.Code of Conduct
Vorwort
Innovationen in Produkten und Anwendungen tragen in vielen Branchen und Bereichen für zukunftsfähige Lösungen und zur gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Entwicklung (Klimaschutz, Schonung von Ressourcen) weltweit bei. Unser stetiges Handeln steht dabei im Einklang mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einem verantwortungsvollen ethischen Grundverständnis, die in diesem gemeinsamen Verhaltenskodex/Code of Conduct formuliert sind.
1. Grundverständnis
Diesem Verhaltenskodex/Code of Conduct liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung im Sinne der nachfolgenden Leitlinien zugrunde. Wir die KURZ Industrie-Elektronik GmbH, In den Breitwiesen 2 in 73630 Remshalden übernehmen im Rahmen unserer jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume Verantwortung, indem wir die Folgen unserer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in rechtlicher, ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht berücksichtigen. So tragen wir zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung bei.
Unser Handeln steht im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Wir orientieren uns an ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit sowie am Respekt vor der Würde des Menschen, wie sie in den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, niedergelegt sind.
Dieser Verhaltenskodex/Code of Conduct legt die Grundprinzipien unseres Handelns fest, deren Beachtung wir von unseren Mitarbeitenden aktiv einfordern. Der Inhalt gilt im gesamten Unternehmen. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir das gleiche Grundverständnis, Rechte zugunsten Dritter sollen damit nicht begründet werden.
2. Einhaltung der Gesetze
Die Einhaltung der geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften, ist für uns selbstverständlich. In Fällen, in denen ein direkter Widerspruch zwischen Recht und den in diesem Verhaltenskodex/Code of Conduct enthaltenen Grundsätzen besteht, hat das Recht Vorrang.
3. Compliance
Wir haben geeignete Compliance Maßnahmen ergriffen, sodass folgende Themen angemessen abgedeckt sind.
3.1 Korruption
Wir dulden weder Korruption oder Bestechung noch Erpressung, da sie faire Wettbewerbsbedingungen verhindern. Zuwendungen, die mit der Absicht verbunden sind oder den Anschein erwecken könnten, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen oder sich einen sonstigen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, werden in unseren Geschäftsbeziehungen weder versprochen, angeboten, gewährt, gefordert oder angenommen, noch lassen wir uns diese versprechen.
3.2 Fairer Wettbewerb
Wir handeln in Übereinstimmung mit dem nationalen und internationalen Kartell-/Wettbewerbsrecht und beteiligen uns nicht an Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten oder Kunden‑, Markt- sowie Angebotsabsprachen.
3.3 Geldwäscheprävention
Wir kommen unseren gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention nach und beteiligen uns nicht an Transaktionen, die der Verschleierung bzw. Integration von kriminellen oder illegal erworbenen Vermögenswerten dienen.
3.4 Schutz von Informationen und geistigem Eigentum
Wir schützen vertrauliche Informationen und respektieren geistiges Eigentum, Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse geschützt sind. Wir beachten die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und behandeln vertrauliche Informationen unserer Geschäftspartner entsprechend.
3.5 Datenschutz
Wir verarbeiten, speichern und schützen personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen. Personenbezogene Daten werden vertraulich, nur für rechtmäßig und zuvor festgelegte Zwecke in transparenter Weise erhoben. Wir verarbeiten personenbezogene Daten mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen und schützen diese gegen Verlust, Veränderung und unerlaubter Verwendung.
3.6 Ausfuhrkontrolle
Wir verpflichten uns, die für die Ausfuhrkontrolle einschlägigen Rechtsnormen, beispielsweise Ausfuhr- und Unterstützungsverbote, im Rahmen der Verbringung und Ausfuhr unserer Produkte einzuhalten.
3.7 Vermeidung von Interessenkonflikten
Wir vermeiden intern und extern Interessenkonflikte, die Geschäftsbeziehungen in nicht legitimer Weise beeinflussen könnten. Insofern solche vorhanden sind, legen wir diese offen und kommunizieren diese mit den betroffenen Parteien.
4. Gesundheit und Sicherheit
Wir schützen die Gesundheit unserer Mitarbeitenden, indem wir geeignete Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ergreifen und diese Themen regelmäßig bewerten:
- Einhaltung der geltenden Gesetze und Orientierung an gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Gesundheit und Arbeitssicherheit, unter Berücksichtigung der jeweiligen Herstellervorgaben.
- geeigneter Arbeitsplatzgestaltung, Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
- Implementierung von präventiven Kontrollen und Notfallmaßnahmen, Unfallmeldesystem und Maßnahmen zur stetigen Verbesserung (KVP).
- Im Rahmen der Unfallverhütung unterweisen wir alle Mitarbeitenden regelmäßig und fördern somit ein Bewusstsein für den Gesundheitsschutz.
5. Vergütung und Arbeitszeiten
Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Gesetzen sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Mindestlohngesetz). Wir halten die geltenden Gesetze des Arbeitsschutzgesetzes ein und stellen somit beispielsweise die maximal höchstzulässige Arbeitszeit pro Tag/Woche sicher.
6. Einhaltung der Menschenrechte
Wir achten und unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und
- respektieren die persönliche Würde,
- respektieren die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen,
- schützen und wahren das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung,
- wir schützen unsere Mitarbeitenden vor physische und/oder psychische Härte sowie sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung.
6.1 Verbot von Kinderarbeit
Wir tolerieren und unterstützen keine Kinderarbeit. Wir stellen dauerhaft keine Mitarbeitenden ein, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. Ein Altersnachweis ist vorzulegen. Ausnahmen bilden hier Praktikanten und Auszubildende.
6.2 Verbot von Zwangsarbeit
Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder vergleichbare freiheitsberaubende Maßnahmen sind verboten. Jede Arbeit muss freiwillig sein und es muss die Möglichkeit bestehen, das Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben (Arbeitsvertrag) beenden zu können.
6.3 Förderung von Vielfalt und Diversität, Chancengleichheit
Wir fördern Chancengleichheit und tolerieren keine Diskriminierung. Wir behandeln alle Menschen gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität und Orientierung, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit, Weltanschauung oder weiterer personenbezogener Merkmale.
7. Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und orientieren uns an internationalen Standards, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und unsere Aktivitäten für den Umwelt- und Klimaschutz kontinuierlich zu verbessern.
Alle Mitarbeitenden werden zum Umweltschutz sensibilisiert und es werden notwendige Schulungsmaßnahmen sowie Trainings angeboten.
Wir haben geeignete Umweltschutzmaßnahmen ergriffen (z. B. die Implementierung eines betrieblichen Umweltschutzmanagementsystems), die folgenden Themen angemessen abdecken:
- Zielsetzung, Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen sowie deren kontinuierliche Verbesserung;
- Umweltaspekte wie die Reduzierung der CO2-Emissionen, Steigerung der Energieeffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien, Reduzierung des Wasserverbrauchs, Sicherstellung der Luftqualität, Förderung der Ressourceneffizienz, Reduzierung des Abfalls und seine fachgerechte Entsorgung sowie verantwortlicher Umgang mit gefährlichen Stoffen für Mensch und Umwelt.
8. Umgang mit Konfliktmineralien
Wir ergreifen mit der erforderlichen Sorgfalt Maßnahmen, um in unseren Produkten die Verwendung von Konfliktmineralien zu vermeiden, um so Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder Ähnlichem vorzubeugen.
9. Lieferkette
Wir erwarten von unseren Lieferanten, die Grundsätze dieses Verhaltenskodex/Code of Conduct einzuhalten bzw. gleichwertige Verhaltenskodizes anzuwenden. Zudem bestärken wir sie, die Inhalte dieses Verhaltenskodex/Code of Conduct auch in ihren Lieferketten durchzusetzen.
Wir behalten uns vor, die Anwendung dieses Verhaltenskodex/Code of Conduct bei unseren Lieferanten systematisch sowie anlassbezogen zu prüfen. Dies kann z. B. in Form von Fragebögen, Bewertungen oder Audits erfolgen.
Falls danach Zweifel hinsichtlich der Einhaltung dieses Verhaltenskodex/Code of Conduct fortbestehen, so wird der Lieferant aufgefordert, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Vorgang an seinen zuständigen Kontakt in unserem Unternehmen zu melden.
10. Umsetzung und Durchsetzung
Wir unternehmen geeignete und zumutbare Anstrengungen, die in diesem Verhaltenskodex/Code of Conduct beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen, zu dokumentieren und anzuwenden. Alle Mitarbeitenden werden angehalten, diesem Verhaltenskodex/Code of Conduct inhaltlich zu folgen und umzusetzen. Verstöße gegen den Verhaltenskodex/Code of Conduct werden nicht geduldet und können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
11.1 Kommunikation
Wir kommunizieren offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex/Code of Conduct und dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Interessen- und Anspruchsgruppen.
11.2 Hinweise auf Verstöße
Wir bieten unseren Mitarbeitenden Zugang zu einem geschützten Mechanismus, um mögliche Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodex/Code of Conduct vertraulich melden zu können.
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